Die Praxis
Sie finden mich in meiner
Naturheilpraxis Martina Stieb
in Konstanz am Bodensee
Sie finden mich in meiner
Naturheilpraxis Martina Stieb
in Konstanz am Bodensee
Termine:
Montag – Freitag nach Vereinbarung
Keine langen Wartezeiten!
Ich bemühe mich, zeitnah und flexibel mit Ihnen einen Termin zu finden.
Rufen Sie mich für ein kostenloses Informationsgespräch einfach mal an:
Tel.: +49 (0)7531/53272
- In meiner Praxis werden verbindliche Termine vereinbart.
- Es kann schon einmal vorkommen, dass ein vereinbarter Termin, begründeterweise, von Ihnen nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall bitte ich Sie, mich min. 24 Stunden vorher zu informieren. So habe ich die Möglichkeit, diesen Termin anderen Patienten anzubieten.
- Nicht eingehaltene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termin können in Rechnung gestellt werden.
Termine:
Montag – Freitag nach Vereinbarung
Keine langen Wartezeiten!
Ich bemühe mich, zeitnah und flexibel mit Ihnen einen Termin zu finden.
Rufen Sie mich für ein kostenloses Informationsgespräch einfach mal an:
Tel.: +49 (0)7531/53272
- In meiner Praxis werden verbindliche Termine vereinbart.
- Es kann schon einmal vorkommen, dass ein vereinbarter Termin, begründeterweise, von Ihnen nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall bitte ich Sie, mich min. 24 Stunden vorher zu informieren. So habe ich die Möglichkeit, diesen Termin anderen Patienten anzubieten.
- Nicht eingehaltene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termin können in Rechnung gestellt werden.
Erstgespräch:
- Eine Therapie ist immer Vertrauenssache und beruht auf gegenseitige Sympathie!
- Einerseits dient das Erstgespräch dem persönlichen Kennenlernen, gleichzeitig ist es aber auch eine ganz wesentliche und individuelle Beratungsstunde und berechne den üblichen Stundensatz.
- Neben der Erfassung des Behandlungsanlasses erarbeite ich mit Ihnen den Behandlungsweg. Meine Behandlungsmethoden setzen sich aus den individuellen, ob akut oder chronischen Gesamtleiden des Menschen zusammen.
- Mein Ziel ist nicht ein immer wiederkehrendes Symptom zu behandeln, sondern nachhaltig dafür zu sorgen, dass diese Symptome nicht wieder kommen.
Wir finden die Ursache des Leides und ich unterstütze Sie präventiv auf Ihrem Weg.
Erstgespräch:
- Eine Therapie ist immer Vertrauenssache und beruht auf gegenseitige Sympathie!
- Einerseits dient das Erstgespräch dem persönlichen Kennenlernen, gleichzeitig ist es aber auch eine ganz wesentliche und individuelle Beratungsstunde und berechne den üblichen Stundensatz.
- Neben der Erfassung des Behandlungsanlasses erarbeite ich mit Ihnen den Behandlungsweg. Meine Behandlungsmethoden setzen sich aus den individuellen, ob akut oder chronischen Gesamtleiden des Menschen zusammen.
- Mein Ziel ist nicht ein immer wiederkehrendes Symptom zu behandeln, sondern nachhaltig dafür zu sorgen, dass diese Symptome nicht wieder kommen.
Wir finden die Ursache des Leides und ich unterstütze Sie präventiv auf Ihrem Weg.
Kosten:
- Die Kosten richten sich nach der Behandlungsmethode und dem Zeitaufwand.
- Sie werden vor der Behandlung ausführlich mit Ihnen besprochen und sind direkt nach der Behandlung in bar zu begleichen.
Kostenerstattung:
- Die Kosten werden von privaten Krankenkassen, der Beamtenbeihilfe sowie von privaten Zusatzversicherungen je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen.
- Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle und klären die Bedingungen und die Höhe der Erstattung.
- Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung nicht. Wenn Sie keine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, können Sie sich selbstverständlich als Selbstzahler von mir behandeln lassen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Heilpraktikerkosten:
- Grundsätzlich können die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungskosten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.
Kosten:
- Die Kosten richten sich nach der Behandlungsmethode und dem Zeitaufwand.
- Sie werden vor der Behandlung ausführlich mit Ihnen besprochen und sind direkt nach der Behandlung in bar zu begleichen.
Kostenerstattung:
- Die Kosten werden von privaten Krankenkassen, der Beamtenbeihilfe sowie von privaten Zusatzversicherungen je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen.
- Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle und klären die Bedingungen und die Höhe der Erstattung.
- Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung nicht. Wenn Sie keine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, können Sie sich selbstverständlich als Selbstzahler von mir behandeln lassen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Heilpraktikerkosten:
- Grundsätzlich können die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungskosten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.